Betriebsrat

»Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.«  Betriebsverfassungsgesetz §40 Absatz 2

Daher haben Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder Anspruch auf aktuelle Fachliteratur: Bücher, elektronische Medien, Fachzeitschriften. Die Literatur muss auf dem neuesten Stand sein – so hat zum Beispiel jedes Betriebsratsmitglied das Recht auf sein eigenes Exemplar der »Arbeits- und Sozialordnung« (»der Kittner«) in der neuesten Auflage, dies ist gerichtlich entschieden. Ähnlich verhält es sich bei Fachzeitschriften. Beispielsweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat auf Verlangen die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« für die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen (Az: BAG 6 ABR 70/82, bestätigt im März 2014, Az: BAG 7 ABN 91/13).

Wie kann das Gremium benötigte Fachliteratur bestellen?

Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird, die benötigte Literatur bereitzustellen. Ein Musterformular, um den Arbeitgeber anzuschreiben, kann hier gefunden und heruntergeladen werden.

Aktuelle Literaturempfehlungen für die Betriebsratsarbeit finden Interessierte schon bald hier.