PR-Bestellungen: Musterformular

»Die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehenden Kosten trägt die Dienststelle.« Bundespersonalvertretungsgesetz §44 Absatz 1

»Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Dienststelle in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung zu stellen.« Bundespersonalvertretungsgesetz §44 Absatz 2

Aktuelle Gesetztestexte, Texte von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie ein Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz und eine einschlägige Fachzeitschrift zum Personalvertretungsrecht sind auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (vgl. Az. BAG 7 ABR 22/95, Az. BVerG 6 P 18.86). Jedem Personalratsmitglied ist die aktuelle Ausgabe des Basiskommentars zum Bundespersonalvertretungsgesetz zur Verfügung zu stellen (ausführlicher: siehe Rn. 32 zum §44 Abs. 2 BPersVG im Basiskommentar, 7. Auflage, 2015, Bund-Verlag).

Wie kann das Gremium benötigte Fachliteratur bestellen?

Der Personalrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, in dem die Dienststelle aufgefordert wird, die benötigte Literatur bereitzustellen. Ein Musterformular, um die Dienststelle anzuschreiben, kann hier gefunden und heruntergeladen werden.